Änderung der TV-Versorgung ab 1. Juli 2024

Aktuell profitieren Sie von einer kostengünstigen Kabel-TV-Versorgung, die wir Ihnen im Rahmen Ihres Mietvertrags bereitstellen. Die Kosten für Ihren Kabelanschluss werden bislang jährlich über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Im geänderten Telekommunikationsgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Kosten der TV-Versorgung ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen.

 

Doch keine Sorge:
Der Kabelanschluss kann weiterhin von Ihnen genutzt werden.

Derzeit befinden wir uns in Vertragsverhandlungen, um Ihnen ab dem 01.07.2024 weiterhin die Möglichkeit zu geben den Kabelanschluss für den Empfang von TV-Signalen zu nutzen. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen einen Preisvorteil für unsere Mieter zu erwirken.

Bis wir einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, bleibt Ihre TV-Versorgung, wie gewohnt, bestehen.

 

Alle nötigen Informationen hierzu
werden wir Ihnen in Kürze per Post zusenden.

Wir werden ab dem 01.07.2024 automatisch keine Gebühren mehr über die Betriebskosten umlegen. Eine Kündigung ihrerseits ist hierfür nicht notwendig.

Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, wie Sie Ihren Kabelanschluss zukünftig kostengünstig nutzen können.

 

Sie wollen zu allen Themen noch schneller informiert sein?

Alle Informationen zur Umstellung sowie weiteren wichtigen Themen rund um das Thema Wohnen und den Service bei der gws-Wohnen Dortmund-Süd eG erhalten Sie über unsere Mieter-App „meine gws-Wohnen“.

Jetzt persönlichen Aktivierungscode anfordern unter: gws-wohnen.de/app

 

*Bitte beachten Sie: Die Anbringung von Satellitenschüsseln ist weiterhin nicht gestattet. Der TV-Empfang erfolgt über den bestehenden Kabelanschluss oder das Internet.