Mitgliedschaft

Werden Sie ein Teil von etwas Großem!

Ihnen gefällt eine Wohnung unserer Genossenschaft? Dann werden Sie Mitglied bei uns.

Dazu unterzeichnen Sie eine Beitrittserklärung und erwerben Sie einen Geschäftsanteil an unserer Genossenschaft.

Lebenslanges Wohnrecht

Wohnen Sie so lange in Ihrer Genossenschaftswohnung, wie Sie es wollen.
Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in unserer Genossenschaft.

Faire Mieten

Als Genossenschaft haben wir den Auftrag, unsere Mitglieder in wirtschaftlicher Weise zu fördern. Wir möchten unseren Mitgliedern ein gutes und sicheres Zuhause ermöglichen.

Wir machen was draus!

Wir investieren das Geld unserer Mitglieder in den Bestand der Genossenschaft und entwickeln diesen laufend weiter.

Selbstverständlich Wohnungen und noch etwas mehr

Zum guten Wohnen gehört natürlich nicht nur eine gute Wohnung. Vielmehr wird das gute Wohnen in unserer Genossenschaft durch guten Service noch besser. Unsere Mitarbeiter in der Abteilung Kundenkontakte stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner für all Ihre Anliegen zur Seite.

… dann wird Wohnen richtig gut.

Als Genossenschaft sorgen wir dafür, dass unsere Mitglieder besser wohnen als andere.

Dazu bieten wir vielfältige Möglichkeiten, zusammen mit den anderen Mitgliedern, gutes Wohnen in guter Nachbarschaft zu verwirklichen. Bei uns ist die Hilfe für den älteren Nachbarn genauso wertvoll, wie die Unterstützung der jungen Familie. Durch Partnerschaften mit lokal ansässigen sozialen Institutionen bauen wir die Brücke zu Orten der Begegnung und vielfältigen wohnbegleitenden Zusatzleistungen.

Weitergehende ausführliche Details zur Mitgliedschaft sind in unserer Satzung geregelt.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Mitgliedschaft.

Mitgliederzeitschrift

Nützliches, Wissenswertes und Unterhaltsames rund um die gws-Wohnen und das Thema Wohnen – all das lesen Sie in unserer Mitgliederzeitschrift „Nachbarn“:

Ausgabe Winter 2023