Wohnungsverwaltung

Als hundertprozentige Tochter der gws-Wohnen Dortmund-Süd eG verfügen wir über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Die gws-Wohnen Dortmund-Süd eG ist bereits seit 1897 als Wohnungsgenossenschaft für die Versorgung Ihrer Mitglieder mit Wohnraum erfolgreich tätig. Die gws-Service arbeitet in Personalunion mit der gws-Wohnen, das beinhaltet die Einbeziehung der gesamten Verwaltung und somit der jahrzehntelangen Erfahrungen in der Verwaltung von Wohnraum unserer Genossenschaft.

Um Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeitsfelder im Bereich der Verwaltung von Wohnungseigentum zu ermöglichen, haben wir Ihnen diese in einem Leistungskatalog zusammengestellt. Die Leistungen teilen sich in Grundleistungen und Zusatz- bzw. Mehrleistungen der Verwaltung:

I) Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Leistungen. Die Aufwendungen für diese Leistungen werden mit der Verwaltervergütung abgegolten.

1.) Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart.

2.) Jahresabrechnung und Bericht

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeldeinnahmen und -ausgaben ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer. Alle Unterlagen und Belege stehen den Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten nach Terminabsprache in unserem Verwaltungsgebäude zur Verfügung.

3.) Eigentümerversammlung

Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlung in den Räumlichkeiten der gws-Wohnen Dortmund-Süd eG. Der Verwalter hat den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und übernimmt somit deren Leitung und sorgt für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Protokolls.

4.) Hausordnung

Überwachung und Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Verstöße, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

5.) Verträge für die Gemeinschaft

Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

6.) Überwachung der Dienstkräfte

Betreuen, Überwachen und Beraten aller Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft. Dazu zählt ebenfalls die Terminüberwachung bei der Beauftragung von Handwerkern und anderen Dienstleistern.

7.) Geldverwaltung

Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Bankkonten (Giro- und Rücklagenkonto, etc.).

8.) Rechnungskontrolle und –anweisung

Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs-, und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.

9.) Buchführung

Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere:

Führen und Abrechnen von

  • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
  • Einnahmekonten für Erträge
  • Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer
  • Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
  • Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto
  • Überwachung der Hausgeldzahlung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs und gegebenenfalls anderer Verbrauchskosten
  • Melden der Gesamtverbrauchskosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen
  • Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzeljahresabrechnung

10.) Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Regelmäßige Begehung des Objektes zwecks technischer Überprüfung des Gemeinschaftseigentums um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen.

11.) Beratung, Mitwirkung bei der Auftragsvergabe

Beratung bei technischen Angelegenheiten, Mitwirkung bei der Auftragsvergabe für das Gemeinschaftseigentum. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

12.) Sofortmaßnahmen

Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z. B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden und Meldungen an die Versicherung.

13.) Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischer Überwachungsverein (TÜV).

14.) Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit den pauschalen Verwalterentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet.

II) Zusatz-/Mehrleistungen

Der Verwalter erhält für Zusatz-/Mehrleistungen eine zusätzliche Vergütung zzgl. der Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Einzelfall pauschal, nach HOAI oder nach Stundensatz.

 

Als Zusatz-/Mehrleistungen können anfallen:

  • Mahnungen wegen rückständiger Hausgelder o.ä.
  • Mitarbeit bei Eigentumswechsel
  • Mitarbeit bei aufwendigen Instandsetzungen / Sanierungen
  • Übernahme von Ingenieur- oder Architektenleistungen
  • Zusätzliche Eigentümerversammlungen
  • Verwaltungsbeiratssitzungen,
  • Gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Zusätzliche Fotokopien
  • Zusätzliche Rechnungslegung
  • Sonstiges gemäß Vereinbarung